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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht (ZR III) - Professor Dr. Robert Magnus

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Forschung

Forschungsschwerpunkte

Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls sind neben dem Bürgerlichen Recht, das deutsche- und das internationale Zivilverfahrensrecht, sowie das Internationale Privatrecht.

Das Bürgerliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Globalisierung, Digitalisierung und Europäisierung, aber auch ein Wandel von Wertvorstellungen, beispielsweise im Familienrecht, führen zu vielfältigen Veränderungen des bestehenden rechtlichen Rahmens. Der Lehrstuhl untersucht neue Fragestellungen in allen fünf Büchern des BGB, wobei Schwerpunkte im Familien- und Erbrecht liegen und häufig auch eine rechtsvergleichende Perspektive eingenommen wird.

Weiterer Forschungsschwerpunkt ist das deutsche- und das internationale Zivilverfahrensrecht. Das Zivilverfahrensrecht umfasst alle Regeln für das Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in Zivilsachen. Die Besonderheiten bei der Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten ("commercial litigation"), unter Berücksichtigung alternativer Streitbeilegungsmethoden, stehen im Vordergrund. Eine das gesamten Zivilverfahren einbeziehende Grundlagenforschung liefert hierfür die Basis. Auch die spezifischen Eigenheiten des kollektiven Rechtsschutzes und das Insolvenzrecht werden dabei mit einbezogen.

Aufgrund des heute in großen Verfahren vielfach auftretenden grenzüberschreitenden Bezuges liegt ein besonderer Fokus der Forschung auf dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Der Lehrstuhl befasst sich umfassend mit allen Fragen  aus diesem Rechtsgebiet, wie bspw. der internationalen Zuständigkeit, der Zustellung einer Klage an eine ausländische Partei, der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und internationalen Schiedssprüchen, der Beschaffung von Beweismitteln aus ausländischen Staaten,  sowie der Möglichkeit zur Forderungsbeitreibung im Ausland. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die fortschreitende Europäisierung des Internationalen Zivilverfahrensrechts. Zu Recht wird heute bereits von einem Europäischen Zivilprozessrecht gesprochen.

Darüber hinaus widmet sich der Lehrstuhl, aufgrund der engen Verknüpfung mit dem internationalen Zivilverfahrensrecht, dem Internationalen Privatrecht, welches sich mit der weitergehenden Frage beschäftigt, welches materielle Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung Anwendung findet. In einer globalisierten Wirtschaft ist das Internationale Privatrecht von zentraler Bedeutung, erst recht für eine Exportnation wie Deutschland mit einem Exportvolumen von jährlich über 1 Billion Euro. Auch hier erstreckt sich die Forschung des Lehrstuhls auf die gesamte Breite dieses Rechtsgebiets und führt die stark voranschreitende Europäisierung zu einer Vielzahl neuer Rechtsfragen.

Einen genaueren Überblick über die Forschungsschwerpunkte gibt das Publikationsverzeichnis des Lehrstuhlinhabers.


Verantwortlich für die Redaktion: Birgit Müller

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